Geschichte der Marianischen Kongregation
(lat.: Congregatio Mariana; kurz MC oder MK).
Seit der Gründung der Gesellschaft Jesu, auch als Jesuiten bekannt, entwickelte sich gleichzeitig eine Laienbewegung, die sich zu den Zielen der Gesellschaft verbunden fühlte. 1563 gründete der aus Belgien stammende Jesuit Jean Leunis (1532–1584) am Collegio Romano eine Studentengruppe. Diese Gemeinschaft fühlte sich der Muttergottes Maria verbunden und war bestrebt ihr Leben dem Werk Gottes zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund wählten sie das Fest Mariä Verkündigung (25. März) zu ihrem Ehrentag. 1576 zählte man auf der ganzen Welt ungefähr 30.000 Mitglieder, die überwiegend von Schülern und Studenten gestellt wurden. Bereits 1573 gründete sich die erste Marianische Kongregation in Wien, es folgten an den Jesuitenschulenweitere Gründungen und nach Augsburg im Jahr 1588 folgten 1592 Regensburg und 1599 Altötting. Aber auch an europäischen Jesuitenschulen gründeten sich nach dem Gründerbeispiel weitere Kongregationen. Im Jahre 1584 bestätigte Papst Gregor XIII. (1572–1585) die Marianische Kongregation am Collegio Romano als eine „Kirchliche Gemeinschaft“ und erhob sie zur „Mutter und Haupt“ aller anderen Marianischen Männerkongregationen. Die Jurisdiktion erhielt der Generalsuperior der Jesuiten in Rom, 1587 erarbeitete Claudio Aquaviva die ersten Grundregeln für die Marianische Kongregation. 1751 gründeten sich mit päpstlicher Genehmigung auch Marianische Frauen-Kongregationen und Kongregationen beider Geschlechter.
Mit der Auflösung der Gesellschaft Jesu im Jahre 1773 gingen auch die Aktivitäten und die Mitgliederzahl der Marianischen Kongregationen erheblich zurück. Die Jurisdiktion des Jesuitenoberen über sie fand ein Ende und Papst Clemens XIV.(1769–1774) ordnete an, dass die bestehenden Kongregationen in die Jurisdiktion der Bischöfe zu übergeben sei. Jeder Kongregation wurde ein klerikaler Präses vorangestellt. Der Präses musste weiterhin kein Angehöriger des Jesuitenordens sein. Es kam zu Neugründungen, die Mitgliederzahl wuchs, besonders nach der Verkündigung des Dogmas über die „Unbefleckte Empfängnis Mariens“ (1854), bis zu 80.000 an. Mit der Wiederzulassung des Jesuitenordens im Jahr 1814 nahm die Ordensleitung den Ursprung der Marianischen Kongregationen wieder auf und installierte 1924 in der Generalkurie des Ordens in Rom ein Zentralsekretariat für die Marianischen Kongregationen.
Papst Pius XII. (1939–1958) erreichte mit der Apostolischen Konstitution „Bis saeculari die“ von 1948 eine Neubelebung der kirchlichen Vereinigungen. Er lobte die Sodalität und bestätigt auch den Marianischen Kongregationen, dass sie an der Verbreitung und der Verteidigung des katholischen Glaubens, einen erheblichen Anteil habe. 1953 wurde der Weltverband der Marianischen Kongregation gegründet, der sich ab 1956 der Konferenz der Internationalen Katholischen Organisationen anschloss. Hieraus entwickelte sich 1967 die „Gemeinschaft Christlichen Lebens“.
In Deutschland schlossen sich nicht alle Marianischen Kongregationen der 1967 ins Leben gerufenen Gemeinschaft Christlichen Lebens (GCL) an. Das schließt jedoch eine enge Zusammenarbeit nicht aus, so sind beispielsweise die bestehen eigenständigen „Bayerischen Männerkongregationen“ auf nationaler Ebene mit der GCL assoziiert. Örtlicher Schwerpunkt der Kongregationen ist Bayern, dort gibt es 15 Marianische Männerkongregationen mit ca. 40.000 Sodalen in Altötting, Amberg, Augsburg, Aschaffenburg, Bamberg, Cham, Eichstätt, Freising, Ingolstadt, Landshut, München, Passau, Pfreimd, Regensburg und Straubing.